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Sprache verändert sich ständig — mal langsam, mal schnell, und aus sehr unterschiedlichen Gründen. Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler unterscheiden dabei zwischen zwei grundlegenden Formen. Beim organischen Sprachwandel entsteht die Veränderung von unten: Sprecherinnen und Sprecher übernehmen neue Wörter, Ausdrücke oder Grammatikformen im Alltag, ohne dass jemand dies bewusst steuert. Ein bekanntes Beispiel sind Anglizismen wie „chillen" oder „googeln", die sich einfach im Sprachgebrauch durchgesetzt haben. Beim gesteuerten Sprachwandel dagegen greifen Institutionen — also Staat, Schulen, Medien oder Behörden — aktiv in die Sprache ein. Die Rechtschreibreform von 1996 ist ein historisches Beispiel dafür. Und genau das ist auch der Kern der heutigen Genderdebatte: Sowohl das Fördern von Gendersprache (wie in Berlin) als auch das Verbieten (wie in Bayern) sind Formen des gesteuerten Sprachwandels.
Ein zentrales linguistisches Konzept der Genderdebatte ist der Unterschied zwischen Genus und Sexus. Das Genus ist das grammatische Geschlecht eines Nomens im Deutschen — also ob ein Wort männlich, weiblich oder sächlich ist. Der Sexus hingegen bezeichnet das biologische oder soziale Geschlecht der gemeinten Person. Diese beiden Kategorien stimmen im Deutschen häufig nicht überein: „Das Mädchen" ist grammatisch sächlich, meint aber eine weibliche Person. „Die Lehrkraft" ist grammatisch weiblich, kann aber jede Person bezeichnen. Befürworterinnen und Befürworter des Genderns argumentieren, dass das sogenannte generische Maskulinum — also Formen wie „der Lehrer" für alle Geschlechter — Frauen und nicht-binäre Personen sprachlich unsichtbar macht. Kritikerinnen und Kritiker entgegnen, das generische Maskulinum sei seit Jahrhunderten als geschlechtsneutrale Form etabliert.
In der Praxis gibt es mehrere Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu schreiben. Am bekanntesten ist der Gender-Stern (Lehrer*innen), bei dem beim Vorlesen eine kurze Pause entsteht, um alle Geschlechter einzuschließen. Der Gender-Doppelpunkt (Lehrer:innen) gilt vielen als barrierefreiere Alternative, da Screenreader für sehbehinderte Menschen ihn oft einfach überspringen. Der Gender-Gap (Lehrer_innen) soll durch die Leerstelle explizit auch nicht-binäre Personen einschließen. Eine vierte Möglichkeit sind Neutralformen wie „Lehrkraft" oder „Studierende", die ohne Sonderzeichen auskommen und deshalb von vielen als eleganteste Lösung angesehen werden. Wichtig: Der Rat für deutsche Rechtschreibung — das offizielle Gremium für Deutschland, Österreich und die Schweiz — hat alle Gendersonderzeichen bisher ausdrücklich nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen, zuletzt im Dezember 2023.
Ein weiteres Konzept, das in der Genderdebatte eine wichtige Rolle spielt, ist das sogenannte Framing. Framing bedeutet, dass die Wahl bestimmter Wörter oder Formulierungen immer auch ein bestimmtes Bild der Wirklichkeit vermittelt — und andere Sichtweisen unsichtbar macht. Wer zum Beispiel sagt, Gendern sei ein „Lifestyle-Thema", stellt es als oberflächliche Modeerscheinung dar und wertet es ab. Wer dagegen sagt, Sprache „schafft Realität", betont die gesellschaftliche Wirkung von Sprache und macht ein Argument für inklusive Formulierungen. Beide Aussagen beschreiben dasselbe Thema — aber mit einem völlig anderen Framing. In der Sprachpolitik ist es deshalb wichtig, nicht nur was gesagt wird zu analysieren, sondern auch wie es gesagt wird und welches Bild damit gezeichnet wird.
Am 19. März 2024 beschloss das bayerische Kabinett als erstes deutsches Bundesland ein verbindliches Verbot der Gendersprache mit Sonderzeichen in der staatlichen Verwaltung. Die rechtliche Grundlage bildet eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO). Damit sind „Mehrfach-Genderschreibweisen unter Verwendung von Zeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gendergap oder Mediopunkt" in der gesamten amtlichen Kommunikation des Freistaats untersagt. Erlaubt bleiben ausdrücklich Paarformen wie „Bürger und Bürgerinnen" sowie echte Neutralformulierungen wie „Lehrkraft".
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) formulierte die offizielle Begründung so: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert sein, dass jedes Geschlecht gleichberechtigt angesprochen wird — etwa durch Paarformen oder geschlechtsneutrale Formulierungen — und dabei jede sprachliche Künstlichkeit vermieden wird." Herrmann stützte sich dabei auf eine Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung vom Dezember 2023, der Gendersonderzeichen ausdrücklich nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen hatte und auf mögliche Beeinträchtigungen der Textverständlichkeit hingewiesen hatte.
Aus linguistischer Sicht ist das Verbot eine Form des gesteuerten Sprachwandels: Der Staat greift aktiv in den Sprachgebrauch ein — nicht durch Förderung, sondern durch Untersagung. Das ist insofern bemerkenswert, als Befürworter des Verbots häufig argumentieren, Sprache solle sich organisch entwickeln und nicht von oben verordnet werden. Lehrerverbände und Gleichstellungsbeauftragte kritisierten den Beschluss als politisch motivierten Eingriff in die Sprachfreiheit. Befürworter hingegen sahen darin eine längst überfällige Klarstellung zugunsten von Verständlichkeit und amtlicher Regelkonformität.
Arbeitsblatt für Gruppe 1 — Bayern
Arbeitsblatt herunterladenBerlin gilt als das Bundesland, das am konsequentesten auf gendergerechte Sprache setzt. Bereits seit 2012 existiert für die Berliner Landesverwaltung ein offizieller Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache, der zuletzt 2022 aktualisiert wurde. Darin empfiehlt die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport allen Berliner Behörden, in amtlicher Kommunikation bevorzugt geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden — also Formen wie „die Antragstellenden" oder „die Verwaltung". Wo das nicht möglich ist, werden Doppelnennungen (z. B. „Bürgerinnen und Bürger") sowie in bestimmten Fällen auch Genderstern und Doppelpunkt akzeptiert. Rechtliche Grundlage ist unter anderem das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG), das am 21. Juni 2020 in Kraft trat und bundesweit das erste Gesetz dieser Art war.
Der Berliner Ansatz beruht auf der Überzeugung, dass Sprache gesellschaftliche Realität nicht nur abbildet, sondern auch mitgestaltet. Der Leitfaden fasst das so zusammen: „Sprache schafft Realität. Wenn wir alle Geschlechter in der Sprache sichtbar machen, anerkennen wir sie auch gesellschaftlich." Diese Haltung — dass sprachliche Sichtbarkeit und gesellschaftliche Anerkennung zusammenhängen — ist der Kern der Befürworterposition in der Genderdebatte.
Trotz der offiziellen Förderung ist gendergerechte Sprache auch in Berlin umstritten. CDU, FDP und Teile der SPD kritisieren die Vorgaben als bürokratisch und als Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem Jahr 2023 lehnen rund 65 Prozent der Deutschen das Gendern mit Sonderzeichen ab — ein Wert, der zeigt, dass die offizielle Berliner Linie weit von der Mehrheitsmeinung entfernt ist. Das wirft eine grundsätzliche demokratietheoretische Frage auf: Darf eine Regierung eine Sprachpraxis fördern, die die Mehrheit der Bevölkerung ablehnt — und wenn ja, mit welcher Legitimation?
Arbeitsblatt für Gruppe 2 — Berlin
Arbeitsblatt herunterladenThüringen steht seit der Landtagswahl vom 1. September 2024 symbolisch für die tiefe politische Spaltung in Deutschland. Die AfD wurde mit 32,8 Prozent der Stimmen erstmals in einem deutschen Bundesland stärkste Kraft, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erzielte aus dem Stand 15,8 Prozent. Die Regierungsbildung gestaltete sich äußerst schwierig, da weder CDU noch SPD mit der AfD koalieren wollten. Schließlich entstand eine Minderheitsregierung aus CDU, BSW und SPD unter Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) — ein in Deutschland bisher beispielloses Konstrukt.
In diesem politischen Klima ist die Genderdebatte in Thüringen besonders aufgeladen. Die AfD lehnt Gendern kategorisch als „Sprachideologie" ab und fordert ein Verbot in Schulen und Behörden, ähnlich wie in Bayern. Auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat sich wiederholt kritisch geäußert: In einem ntv-Interview 2023 bezeichnete sie Gendern als „Lifestyle-Thema" einer abgehobenen linken Elite, das von echten sozialen Problemen ablenke. SPD und Grüne hingegen befürworten inklusive Sprache als Ausdruck gesellschaftlicher Anerkennung aller Geschlechter. Die CDU unter Ministerpräsident Voigt positioniert sich gegen Gendersonderzeichen, bevorzugt aber Neutralformen statt eines harten Verbots.
Mehrere Umfragen — darunter eine des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2023 — zeigen, dass die Ablehnung des Genderns in ostdeutschen Bundesländern tendenziell höher ist als in westdeutschen. Forscherinnen und Forscher diskutieren, ob dies unter anderem mit einer stärkeren Skepsis gegenüber staatlich verordneten Sprachregelungen zusammenhängt, die möglicherweise durch Erfahrungen mit dem staatlichen Sprachgebrauch in der DDR geprägt ist. Das Thüringen-Beispiel zeigt damit besonders deutlich, wie eng die Debatte um Sprache mit Fragen von Identität, politischem Vertrauen und gesellschaftlicher Zugehörigkeit verknüpft ist.
Arbeitsblatt für Gruppe 3 — Thüringen
Arbeitsblatt herunterladenAm ersten Tag seiner zweiten Amtszeit unterzeichnete US-Präsident Donald Trump das Präsidialdekret „Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government". Es wurde noch am selben Tag im Federal Register — dem amtlichen Gesetzblatt der USA — veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Das Dekret verpflichtet alle US-Bundesbehörden, offiziell nur noch zwei biologische Geschlechter (männlich und weiblich) anzuerkennen. Neutrale Pronomen wie „they/them" im Singular sowie der Begriff „gender" im Sinne von sozialem Geschlecht sollen in Behördendokumenten nicht mehr verwendet werden. Pässe und offizielle Ausweisdokumente sollen künftig nur noch „M" oder „F" als Geschlechtseintrag enthalten.
Im Originaltext heißt es: „It is the policy of the United States to recognize two sexes, male and female. These sexes are not changeable and are grounded in fundamental and incontrovertible reality." Der Begriff „incontrovertible reality" — also „unbestreitbare Realität" — ist dabei sprachpolitisch besonders aufschlussreich: Indem eine komplexe wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte als schlicht „unbestreitbar" deklariert wird, werden abweichende Positionen von vornherein delegitimiert. Das ist ein klassisches Beispiel für politisches Framing durch Sprache.
In Deutschland wurde das Dekret breit diskutiert. Befürworter eines deutschen Gendering-Verbots — darunter Teile der AfD und CSU — werteten es als Beleg dafür, dass andere Demokratien zu einer klaren Geschlechterdefinition zurückfänden. Kritikerinnen und Kritiker, darunter Human Rights Watch, warnten im Januar 2025 vor Diskriminierung von LGBTQ+-Personen und einem staatlichen Eingriff in die sprachliche Selbstbestimmung. Das amerikanische Beispiel macht deutlich, was auch für die deutschen Fälle gilt: Sprachregelungen — ob Verbot oder Förderung — sind immer auch Machtfragen. Sie entscheiden darüber, wessen Realität offiziell anerkannt wird und wessen nicht.
Arbeitsblatt für Gruppe 4 — USA / Trump
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